Fördermittel der Hessischen Staatskanzlei, Förderprogramme
Fördermittel für #deinehrenamt
Ideen zur Gewinnung neuer Engagierter oder einen Freiwilligentag organisieren oder Engagierten Danke sagen? Dann unterstützt das Land Hessen mit der Förderrichtlinie #deinehrenamt.
Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.
Hier geht es zu der Gesamtübersicht der Förderprogramm-News:
www.deinehrenamt.de/foerderprogramme
Mit der Neufassung unserer Förderrichtlinie berücksichtigen wir aktuelle Entwicklungen im Engagement und haben bürokratische Anforderungen in eurem Sinne reduziert.
Alle gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro beantragen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• der Antrag soll mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden,
• Förderung von Vereinsjubiläen,
• Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben,
• Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind,
• Private Initiativen sind antragsberechtigt,
• die Antragsstellung erfolgt online,
• mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden,
• Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt, ein Mittelabruf ist nicht mehr nötig und nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung wird verlangt – es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr
Auch bei der Antragstellung sind wir weniger bürokratisch geworden. Ab sofort könnt ihr euren Antrag rein digital an uns richten. Falls ihr doch einen Antrag in Papier stellen müsst, dann schickt bitte eine Mail an foerdermittelfuerdeinehrenamt@stk.hessen.de.
Zur Antragsprüfung- und bearbeitung werden eure Daten von uns erhoben. Nähere Informationen dazu findet ihr in den Datenschutzhinweisen.
Toll, dass ihr so viele Anträge stellt, damit haben wir nicht gerechnet. Bitte gebt uns Zeit, die Anträge sorgfältig und schnell abzuarbeiten. Seht daher bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Bitte beachtet, dass in den folgenden Fällen eine Förderung leider nicht möglich ist:
• Anschaffung von Gegenständen, die für die Ausübung des eigentlichen Vereinszwecks bestimmt sind (z. B. Sportgeräte oder Trikots)
• Bau- und Sanierungsmaßnahmen
• Projekte zur Gewinnung von Vereinsmitgliedern (Hinweis: Die Gewinnung von Ehrenamtlichen ist förderfähig)
• Digitalisierungsmaßnahmen, die schwerpunktmäßig auf interne Abläufe ausgerichtet sind
• Maßnahmen, die lediglich als interne Organisationsveranstaltung anzusehen sind (z. B. Mitgliederehrungen, Weihnachtsfeiern oder sonstige Vereinsfeste)
• Falls erkennbar ist, dass mit dem Projekt bereits begonnen wurde
• Nachträgliche Förderung
• Falls die Anschlussperspektive zur Weiterführung der Maßnahme nicht gesichert ist
• Ersatzbeschaffungen
• Falls der Antrag – trotz Nachforderung – unvollständig ist
Bitte denkt daran, dass ihr nur Nettobeträge ansetzen dürft, wenn ihr zum Vorsteuerabzug berechtigt seid, und dass euer Kosten- und Finanzierungsplan keine Pauschalbeträge, sondern eine genaue Bezeichnung der Kostenarten (z. B.: Getränke, Speisen, Büromaterial, Honorar, Druckkosten usw.) enthält.
28.09.2025

ARGE Marburg
Manfred Spangenberg
Ketzerbach 21 1/2
35037 Marburg
Telefon: 0160 96593723
E-Mail: info@arge-marburg.de
